Forderung: Analoge Spiele nur noch mit 7% MwSt besteuern

KOMMENTAR // Analoge Spiele nur noch mit 7% MwSt besteuern

Aktuell gibt es Bestrebungen der Vereine Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) und Spieleverlage e.V., analoge Spiele als Kulturgut anerkennen zu lassen. Ein entsprechender Antrag wurde in der Sektion Soziokultur und kulturelle Bildung im Deutschen Kulturrat eingebracht.

Die Anerkennung würde eine Gleichstellung mit anderen Kulturgütern, wie Bücher, Musik oder dem Theater bedeuten. Gemessen daran, wie lange Spiele schon zur Kultur unserer Gesellschaft dazu gehören, ist dieser Schritt längst überfällig.

Bei Anerkennung würden Spiele zum einen in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek aufgenommen werden. Zum anderen könnte der Mehrwert-Steuersatz auf 7% fallen.

Dieser Aspekt ist natürlich für alle Fans von analogen Spiele durchaus relevant. Bei einer Umfrage aus diesem Jahr, zeigte sich, dass 27% ihre Spiele immer und 60 % meistens neu kaufen. Zudem gaben nur 14 % an 1-5 Spiele im Jahr zu kaufen. Die Mehrheit der Vielspieler kauft 10 oder mehr Spiele im Jahr.

Steuern in der Praxis

Doch auch mit politischen Anerkennung, wird es nicht automatisch alle Spiel günstiger geben. Wer sich schon einmal mit den Wirren der Steuergesetzgebung auseinander gesetzt hat, ahnt schon, dass ein “Ja aber” nicht weit ist.

In der Buchbranche sind zum Beispiel gedruckte Bücher mit 7% besteuert, während E-Books 19% Steuern enthalten. Sie gelten in Europa als Serviceleistung und sind daher mit dem regulären Steuersatz des jeweiligen Landes zu besteuern.

Im Buchmarkt gibt es zum Beispiel das Problem, dass Bücher, die einen Code für das digitale Buch enthalten doppelt besteuert werden müssen. 19% auf das E-Book und 7% auf das Buch. Bei den sogenannten E-Bundle-Produkten müssen die Mehrwertsteuern getrennt ausgewiesen und besteuert werden. Das führt zu Problemen, weil Kassensysteme und Warenwirtschaftssysteme das oftmals nicht darstellen können. Ein Umrüstung bedeutet in der Regel Zeit und Geldaufwand. Das gilt auch für Shopbetreiber, die die Rechnung dem Kunden gegenüber korrekt ausweisen müssen. Es kann deswegen passieren, dass solche Produkte nur noch zum Teil im Handel erhältlich sind.

Bei Büchern mit Datenträgern gilt das zum Beispiel auch. Hier muss geschaut werden, welches Produkt eine höhere Bedeutung hat. Kann das Buch auch ohne CD für sich stehen, gelten 7%. Kommt es ohne den Datenträger nicht aus, sind es 19%. Bei gleicher Bedeutung würde auch die Aufsplittung in Frage kommen.

Da stellt sich die Frage, was mit Gesellschaftsspielen passiert, die eine App enthalten. Das ist schließlich ein wachsender und zukunftsträchtiger Zweig der Spielewelt. Spiele wie die Neuauflage “Die Villen des Wahnsinns” oder “Leaders” kommen ohne APP gar nicht aus. Andere Spiele verwenden eine App als Ergänzung. In diesem Fall würde es sicherlich auch zu gesplitteten Steuersätzen kommen und den damit einhergehenden Problemen im Handel und bei Online-Shops.

Preise runter - und dann?

Ein großteil der aktuellen Spiele würde auf einen Schlag günstiger werden, wenn die Verlage und der Handel mitspielen. Es würde sich für Entscheider anbieten die zum Beispiel die gewohnte Preisschwelle für ein kleines Kartenspiel von 10 € beizubehalten, indem der Preis etwas angehoben wird. Auch der Handel könnte die Preisdifferenz für sich geltend machen und die Differenz einstreichen.

Wenn die Kunden nichts von der Senkung der Steuer mitbekommen, ist es für sie nicht relevant. Bei der aktuellen Entwicklung, dass Spiele einiger Verlage immer teurer werden, könnte so der Vorteil für die Kunden kurzfristig bis mittelfristig verpufft sein.

Was bringt der Antrag für Spiele und Spieler?

Viel wichtiger als der Steuersatz, würde die Politische Anerkennung von analogen Spielen als Kulturgut an sich sein. Die Reputation von Gesellschaftsspielen würde dadurch deutlich steigen. Spiele dann weiterhin als Beschäftigung von Kindern und Nerds abzutun und ihre Bedeutung für die Gesellschaft zu bestreiten fiele dann deutlich schwerer. Wir Spieler können den verantwortlichen Vereinen, sehr dankbar sein für den Teilerfolg, den sie schon erreicht haben.

Quellen

Pressemitteilung der Bundesregierung
Börsenverin zum Thema
Besteuerung von Büchern mit CD
SAZ zum Thema Antrag
Der ANTRAG
UMFRAGE

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